Der Strompreis und seine Bestandteile
Der Strompreis ist politisch oft umstritten, weil er in seinen unterschiedlichen Bestandteilen auf Zukunftsaufgaben von Staat und Gesellschaft Bezug nimmt. Deshalb sollte man die Komponenten kennen, aus denen sich der Strompreis beim Endverbraucher zusammensetzt, damit man abschätzen kann, welche Größenordnungen hinter den einzelnen Streitpunkten stehen.
1. Stromerzeugung, Betreibung des Stromnetzes und weitere Vertriebskosten der Stromproduzenten
Der Strompreis beim Endverbraucher setzt sich aus sehr unterschiedlichen Kosten zusammen. Einen großen Anteil geht an die Allgemeinheit, aber das ist in Westeuropa bei allen Energiearten üblich. Die Stromversorger können also nur auf einem gewissen Anteil des Strompreises direkt Einfluss nehmen. Stromerzeugung oder Stromeinkaufskosten sind die relevanten Größen, die sich am Schluss auch auf den Endpreis des Stromes durchsetzen, die der Verbraucher dann zu zahlen hat, wenn er zu Hause den Strom als Energiequelle nutzt. Etwa die Hälfte des Strompreises geht auf Stromerzeugung, Betreibung des Stromnetzes und weitere Vertriebskosten der Stromproduzenten zurück.
2. Kosten von gesellschaftpolitisch veranlassten Strompreis-Bestandteilen
Die zweite Hälfte des Strompreises teilt sich auf Kostenarten auf, für die staatliche Entscheidungen prägend sind. Beachtliche 18,4 Prozent des Strompreises gehen auf die EEG-Umlage zurück. EEG steht für „Erneuerbare-Energien-Gesetz“; es handelt sich hierbei um eine Umlage, die dafür gezahlt wird, dass erneuerbarer Strom (z.B. aus Solarzellen oder von Windkraftwerken) produziert werden kann. Mit dieser Zukunftsinvestition soll gesichert werden, dass auch dann noch Strom produziert werden kann, wenn die nicht nachwachsenden Rohstoffe nicht mehr ausreichend vorhanden sind oder in der Produktion sehr teuer werden.
3. Weitere staatlich veranlasste Kostenarten beim Strompreis
Direkte staatliche Abgaben sind ebenfalls im Strompreis vorhanden: So ist die die Mehrwertsteuer mit 16 Prozent und die Stromsteuer mit 7,1 Prozent im Stromendpreis enthalten. Im Strompreis enthalten ist auch eine Konzessionsabgabe in Höhe von etwa 6,2 Prozent. Diese kommt vor allen den Kommunen zugute, denn diese erheben Nutzungsentgelte für die den Stromproduzenten zur Verfügung gestellten Ressourcen. Mit geringen 0.4 Prozent der Stromkosten ist gegenwärtig noch bei der KWK-Abgabe zu kalkulieren. KWK steht für „Kraft-Wärme-Koppelung“: Die KWK-Abgabe muss erhoben werden, damit umweltfreundliche Stromproduktion auf Anlagen gefördert wird, die gleichzeitig Wärme und Strom produzieren können. Mit der Kraft-Wärme-Koppelung wird die Energieeffizient der genutzten Primär-Rohstoffe deutlich besser genutzt, als mit herkömmlichen Konzepten. Etwas stärker mit 1,14 Prozent fällt die „§ 19 StromNEV-Umlage“ aus. Sie muss aufgebracht werden, weil stromintensiv arbeitende Unternehmen von ihrem Netzentgelt befreit sind.
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