Das Erneuerbare Energien Gesetz

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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt in Deutschland den Vorrang der Stromabnahme aus Erneuerbaren Energien gegenüber Strom aus herkömmlichen (fossilen) Rohstoffen. Netzbetreiber müssen Strom aus Sonne, Wind- und Wasserkraft, Biomasse, Erdwärme und Deponiegas abnehmen und in einer bestimmten, staatlich festgelegten Höhe vergüten. Ähnliche Regelungen gibt es, vielfach nach deutschem Vorbild, in vielen Staaten der Welt. Aufgrund dieses Gesetzes gilt der wirtschaftliche Betrieb einer Fotovoltaikanlage als sehr sicher, diese muss allerdings gegen Schäden geschützt werden. Hierbei helfen Versicherungen für Solaranlagen.

Ziele des EEG

Das erste Ziel des EEG ist der Klimaschutz, aber auch die Abhängigkeit von fossilen Energien soll verringert werden, da diese Ressourcen in absehbarer Zeit versiegen werden. Atomkraft hat sich offensichtlich als Irrweg herausgestellt, während Sonnen-, Wind- und Wasserkraft unbegrenzt zur Verfügung stehen. Sie werden auch seit Menschengedenken genutzt, allerdings mit unterschiedlicher Effizienz. Gerade die Nutzung der Sonnenenergie erfolgt mit historisch sehr jungen Technologien wie der Fotovoltaik (während es Solarthermie, also Warmwasseraufbereitung, schon in der Antike gab), ähnlich jung sind Technologien im Bereich der Biovergasung, der Geothermie oder bei Gezeitenkraftwerken. Diese Technologien können nicht aus dem Stand wirtschaftlich arbeiten, sie müssen subventioniert werden, damit sie sich fortentwickeln können. Dass dieser Ansatz funktioniert, beweist die Entwicklung der Einspeisevergütung für Fotovoltaik und gleichzeitig der Preise für Solarmodule: Beides sank seit den 2000er Jahren kontinuierlich. Es wird zwar immer weniger Geld für die Stromabnahme aus Fotovoltaik garantiert, diese Degression ist im EEG auch festgeschrieben. Im Gleichklang dazu werden allerdings Solarmodule so preiswert, dass sich die Errichtung einer Anlage im Jahr 2012 genauso rentiert, wie es schon im Jahr 2000 (Inkrafttreten des EEG) der Fall war. Weltweit ist ein anderer Weg zur Förderung erneuerbarer Energien kaum denkbar, wenn die Energieversorgung nachhaltig gestaltet werden soll. Auch wenn momentan solare Energie noch weitaus teurer ist als etwa die Kohleverstromung, wird sich doch durch das EEG langfristig ein eine nachhaltige, umweltfreundliche und dabei auch kostengünstige Energieversorgung realisieren lassen. Das Erneuerbare Energien Gesetz enthält daher eine Fülle von Detaillösungen, welche diese Ziele unterstützen. Es regelt ausdrücklich die Einspeisevergütung für elektrischen Strom, während ähnliche Gesetze bei benachbarten Energiearten vergleichbare Ziele verfolgen. Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung eines Anteils an erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung und das Biokraftstoffquotengesetz.

Prinzip des EEG

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Das EEG regelt in erster Linie den wirtschaftlichen Betrieb einer Fotovoltaikanlage

Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien erhalten für 15 bis 20 Jahre einen bei Inbetriebnahme der Anlage festgelegten Vergütungssatz, im Bereich Fotovoltaik sind es stets 20 Jahre. Das schafft die Investitionssicherheit. Die Netzbetreiber müssen diesen Strom vorrangig abnehmen (§§ 8, 21 EEG), was auch einen technischen Hintergrund hat: Beitreiber von Fotovoltaikanlagen müssen nie befürchten, dass aufgrund von Netzauslastung ihr Strom nicht eingespeist werden kann. Anders ließe sich die Einspeisung gerade von Solar- und Windstrom beim gegenwärtigen Stand der Technik nicht realisieren, da das Aufkommen sehr schwankend ist und die heutigen Batterietechniken noch nicht effizient genug große Stromspitzen speichern. Die stark kommunizierte Degression der Einspeisevergütungssätze betrifft stets nur die Neuinbetriebnahme. Wer im Jahr 2000 eine Solaranlage auf dem heimischen Dach in Betrieb nahm, erhält auch heute (2012) noch 50,62 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Wer im April 2012 die Anlage in Betrieb nimmt, wird 19,50 Cent für 20 Jahre erhalten. Vermutlich wird der Gewinn für beide Betreiber ähnlich ausfallen, denn die Anlage des Jahres 2012 wird möglicherweise mehr als das Doppelte an Strom pro Investitions- und Flächeneinheit liefern. Berechnungen unabhängiger Organisationen (unter anderem Stiftung Warentest) legen dies jedenfalls nahe.

Absicherung einer Solaranlage

Damit die installierten Solarmodule zuverlässig den kalkulierten Ertrag bringen, macht sich eine zuverlässige Absicherung der Anlage erforderlich. Hierfür sorgen Versicherungspakete für Solaranlagen. Diese Versicherungslösungen haben sich parallel zum Erneuerbare Energien Gesetz entwickelt, sie enthalten eine All-Gefahrendeckung, die auch ohne externen Überspannungsschutz den Ertragsausfall mitversichert. Versicherungspakete für Solaranlagen sind heute so konzipiert, dass der Betreiber und die finanzierenden Banken zuverlässig den finanziellen Ertrag der Anlage kalkulieren können.

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